Teil 1: Eigentumswohnung
2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung erforderlich ist. Bayern hat sich für das sogenannte Flächenmodell entschieden. Nach diesem Modell spielen für die Berechnung der Grundsteuer nur die Art der Nutzung sowie die Fläche eines Gebäudes und des Grundes eine Rolle. Andere Faktoren wie Wert, Lage, Zustand und Alter des Gebäudes bleiben unberücksichtigt.
Berechnung der Grundsteuer in 3 Schritten
Schritt 1:
Berechnung des Äquivalenzbetrages
Hier wird die Grundstücksfläche mit 0,04 € pro m2 multipliziert. Weiterhin wird die Wohn-/Nutzfläche mit 0,50 pro m2 multipliziert.
Schritt 2:
Ermittlung Grundsteuermessbetrag
Hier wird der in Schritt 1 berechnete Äquivalenzbetrag für den Grund zu 100% und für die Wohn-/Nutzfläche zu 70% addiert
Schritt 3:
Berechnung Grundsteuer
Der in Schritt 2 errechnete Wert wird mit dem Hebesatz der jeweiligen bayrischen Gemeinde multipliziert.
Der aktuelle Hebesatz von München liegt bei 535 %. Ob eine Gemeinde den Hebesatz ändert, liegt in deren Ermessen.
Ein Beispiel wird die Berechnung verdeutlichen.
Eigentumswohnung in München, 1000 m2 Grundstück, 80/1000 Miteigentumsanteil, 100 m2 Wohnfläche
Schritt 1 – Äquivalenzbetrag
Grundstück 1000 m2 x 80/1000 = 80 m2 x 0,04 € pro m2 = 3,20 €
Wohnfläche 100 m2 x 0,50 € pro m2 = 50,00 €
Schritt 2 – Grundsteuermessbetrag
Grundstück: 3,20 € x 100% = 3,20 €
Wohnfläche: 50,00 € x 70% = 35,00 €
Summe: 38,20 €
Schritt 3 – Berechnung Grundsteuer
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz München 535 %
38,20 € x 535 % = 204,37 € pro Jahr Grundsteuer
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