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Sie planen in München, Starnberg, Krailling, Gauting, Stockdorf, Planegg, Gräfelfing, Neuried, Gilching, Germering oder Umgebung ein Grundstück zu verkaufen? Dann müssen Sie unbedingt Antworten auf einige Fragen finden. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unseren Top-Tipps.
So müssen Sie beispielsweise herausfinden, wofür das Grundstück genutzt werden kann (Bebauungsprüfung). Ein Wiesengrundstück zum Beispiel, das nicht bebaut werden darf, ist für Häuslebauer wenig interessant. Bei Bauerwartungsland, das zwar generell bebaut werden darf, aber noch erschlossen werden muss, kommen auf den Käufer noch beträchtliche Kosten zu.
Außerdem stehen folgende Fragen im Raum: Ist das Grundstück ein Eckgrundstück oder verwinkelt? Ist es nach Norden oder Süden ausgerichtet? Liegt es an einer Hauptverkehrsstraße? Besitzen Dritte Leitungs- und Wegerechte?
Beim Grundstücksverkauf gibt es etliche Besonderheiten, die sich auf den Wert auswirken und auf den Verkaufsablauf. Unsere nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, womit Sie sich im Vorfeld beschäftigen müssen.
Sie sehen also, erst wenn Sie wissen, für welche Zielgruppe Ihr Grundstück in Frage kommt, können Sie diese richtig ansprechen und Werbung für Ihr Grundstück machen.
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Nachdem Sie wissen, wofür und für welche Interessenten Ihr Grundstück geeignet ist, geht es an den Verkauf – oder vielmehr an die Vorbereitung. Und schon die hat es in sich. Natürlich können Sie einerseits selbst den Grundstückswert ermitteln, den Grad der Erschließung feststellen und die Mikro- und Makrolage analysieren.
Andererseits beschäftigen wir uns als professionelle Makler seit Jahren mit dem Grundstücksverkauf und können Ihnen diese und alle anderen Arbeiten abnehmen. Es gibt kein Gesetz, das Ihnen vorschreibt, dass Sie Ihr Grundstück nur mit einem Makler verkaufen dürfen – jedoch zahlreiche Vorteile, die für uns sprechen, denn wir:
Wichtig für die Grundstückswertermittlung und damit für den richtigen Angebotspreis ist auch der Bodenrichtwert. Er wird von den Gemeinden anhand vergangener Grundstücksverkäufe ermittelt und herausgegeben. Das Baurecht bestimmt also im Wesentlichen den Wert des Grund und Bodens.
Ein Beispiel: Wir möchten den Wert eines Grundstücks zur Wohnbebauung ermitteln. Die Bestimmung des Verkehrswertes ist für einen sachverständigen Experten relativ leicht, wenn es für die Lage des Flurstücks einen Bebauungsplan gibt. Mit diesem vorgegebenen Maß der baulichen Nutzung (= Baurecht) kann man mit Hilfe der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses über die vorgegebenen Umrechnungsfaktoren den Bodenwert des zu verkaufenden Grundstücks bestimmen.
Die Umrechnungsfaktoren sind wichtig, um den Bodenrichtwert mit einem vorgegebenen Maß der Bebauung (z. B. Geschossflächenzahl 0,5) auf das Verkaufsgrundstück (z. B. GFZ 0,6) anzupassen. Weicht die Größe des Richtwertgrundstücks stark vom zu bewertenden Grundstück ab, muss auch hier eine Anpassung erfolgen.
Der Bodenrichtwert dient jedoch nur als Anhaltspunkt, denn jedes Grundstück ist einzigartig und für den tatsächlich erzielbaren Grundstückspreis spielen deshalb verschiedene weitere Kriterien eine Rolle. Ausrichtung, Verkehrsanbindung, Gewerbe in der Nachbarschaft, Hanglage – alle diese und zahlreiche andere Aspekte können den Wert eines Grundstückes steigern oder senken.
Auch Grundstücke mit Südausrichtung sind begehrter als andere, da die Chancen auf Sonne größer sind. Und an Hanggrundstücken scheiden sich beispielsweise die Geister: Die einen sind bereit, mehr für die tolle Aussicht zu bezahlen, die anderen sehen nur höhere Kosten für die Bebauung.
Tipp: Der errechnete Verkehrswert eines Grundstücks ist nicht immer mit dem Preis gleichzusetzen, der durch geschicktes Marketing erzielt wird. Unsere Spezialisten kennen den Markt und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat beim Grundstücksverkauf.
Liegt das Baugrundstück nicht in einem Gebiet mit Bebauungsplan, gelten für die Wertbestimmung andere Voraussetzungen. Jetzt muss erst einmal das Maß der optimalen Bebauung der Liegenschaft ermittelt werden, bevor es zum Verkauf kommen kann. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Ein Bebauungsvorschlag muss zuerst aufwendig erstellt und über eine Bauvoranfrage eingereicht werden. Aber Achtung, wer hier einen Fehler macht, senkt den Wert seines Grundstückes drastisch. Fragt man zum Beispiel nur ein Zweifamilienhaus an, dann ist das erst einmal bei der Baubehörde gespeichert. Will man später dann doch ein Mehrfamilienhaus auf dem Gelände bauen, kann das durchaus Probleme verursachen.
Ist das Grundstück sehr groß, ist eine Grundstücksteilung gegebenenfalls sinnvoll. Hier kommt der Verkauf des Baugrunds nach Teilung in Frage oder eine Weiternutzung mit Verkauf eines Grundstückanteils. Der Grundstücksverkauf von größeren Flächen an einen Bauträger muss also nicht immer die beste Lösung sein.
Erscheint Ihnen der Grundstücksverkauf auf eigene Faust zu kompliziert und riskant? Dann lassen Sie sich von uns beim Grundstücksverkauf helfen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen zeitnah, den passenden Käufer zu finden, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen. Wir können auch diskrete Vermarktung garantieren, denn wir haben zahlreiche vorgemerkte Bauträger, Projektentwickler und Privatpersonen in unserem Bestand, die bebaute und unbebaute Grundstücke in unterschiedlichen Größen und Entwicklungsstadien kaufen wollen. Ebenso stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie ein Grundstück teilen wollen.
Unser Team steht Ihnen mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
Gerne liefern wir Ihnen zur Orientierung allgemeine Informationen zu den Grundstückspreisen in München und zu den Werten für Grundstücke im Münchner Umland wie Gauting, Gräfelfing, Neuried, Planegg, Starnberg. Für eine exakte Wertermittlung wenden Sie sich an unseren Experten für bebaute und unbebaute Grundstücke Günther Gültling.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Grundstücks-Fachleute helfen Ihnen gerne weiter: 089 – 13947363. Wir übernehmen auch in Ihrem Namen die Einreichung einer Bauvoranfrage!
Durch unsere Marktkenntnis sowie langjährige Erfahrung vermieten wir Ihr Haus oder Ihre Wohnung schnell und zu einem marktgerechten Preis.
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