Mehrfamilienhaus verkaufen: Aktuelle Rechtslage in München
In München gilt aktuell in Erhaltungssatzungsgebieten ein Umwandlungsverbot. Damit wird Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine Aufteilung in Eigentumswohnungen verboten bzw. nur noch mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung gestattet.
Was kommt auf die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses zu?
Das am 23.6.2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz soll den Bundesländern eine Ermächtigungsgrundlage schaffen (§ 250 BauGB), ein generelles Umwandlungsverbot zu erlassen. Damit soll ein Umwandlungsverbot für Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten gelten. Das neue Gesetz wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen haben. Dazu müssen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert werden, in denen ein generelles Umwandlungsverbot gelten soll. In Bayern gibt es diese Rechtsverordnung noch nicht. Daran wird aber gearbeitet.
Was sollten Immobilieneigentümer machen?
Jedem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kann man nur raten, schnell aktiv zu werden. Nur dann lässt sich ein eventueller Wertverlust der Immobilie vermeiden. Jeder Eigentümer, der mittelfristig plant, sein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufzuteilen, sollte schnell handeln. Wird der Antrag auf Aufteilung vom Notar noch vor Erlass einer Rechtsverordnung an das Grundbuchamt weitergeleitet, muss die Aufteilung nach Auffassung der Bundesnotarkammer genehmigt werden.
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