Eine Immobilienerbschaft bringt nicht nur Segen. Immer mehr Immobilienvermögen wird an die nächste Generation weitergegeben. Oft kommt es zwischen den Erben zum Streit. Streitige Auseinandersetzungen gibt es insbesondere bei größeren Erbengemeinschaften. Hier handelt es sich oft auch um entferntere Verwandtschaftsverhältnisse, die die Spannungen begünstigen.
Streitpunkte einer Immobilienerbschaft sind
- Wert der geerbten Immobilie
- Verwendung des Erbes: Verkaufen, Vermieten, Selbstnutzung
Wenn einer der Erben das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, ist besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich. Werden hier keine Lösungen gefunden, wird oft die Zwangsversteigerung der geerbten Immobilie von einer der beteiligten Parteien beantragt. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Diese Art der Zwangsversteigerung nimmt immer mehr zu.
Allerdings wird man sich im Rahmen einer Teilungsversteigerung fast immer mit einem niedrigeren Preis zufriedengeben müssen.
Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Beauftragung eines Immobilienmediators sein. Diese Funktion kann auch ein kompetenter Immobilienmakler übernehmen. Ein Außenstehender kann eine ganz eigene Betrachtung und Würdigung der Dinge einbringen und auch die Kommunikation zwischen den zerstrittenen Parteien wiederherstellen. Die Immobilienerbschaft kann dann ganz vernünftig auseinandergesetzt werden.
Also, wenn ein Verkauf der geerbten Immobilie geplant ist, beauftragen Sie einfach einen nach DIN EN 15733 zertifizierten Makler Ihres Vertrauens. Wir helfen Ihnen mit
- schnellen, ergebnisorientierten Lösungen und
- sachverständiger Beratung.
Gerne können Sie uns auch unter 089 – 139 47 363 anrufen!